2 Klassen WLan Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Ist das BGH Urteil vom 12. Mai 2010 doch ein quasi ein höchstrichterlicher Freifartschein für Urheberrechtsverletzungen über das WLan des Nachbarn? Es macht jedenfalls etwas den Eindruck!

"Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. " Quelle: Mitteilung der Pressestelle Bundesgerichtshof

Hier hat der BGH zwar zum Wohle der WLan-Betreiber entschieden, was ja grundsätzlich zu begrüßen ist, aber er führt auch ein Mehrklassensystem bei WLans ein.

Was hier das Gericht leider vergessen hat, was ist mit alten Routern deren Verschlüsselung heute in Minutenschnelle geknackt werden kann oder die diese Funktionalität nicht haben? Dürfen die dann nicht mehr verwedet werden? Müssen die ausgetauscht werden? Oder dürfen die weiter verwendet werden?

Hier ist auf jeden Fall noch Nachbesserungsbedarf ggf. durch den Gesetzgeber.

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