Webdesigner
Begriffsart: Funktion
Ausgeschrieben:
Übersetzung:
Bedeutung:
Der Webdesigner gestaltet, entweder frei oder nach Kundenvorgeben den Inhalt der Website.
Seine Haftung richtet sich nach den im Vertag vereinbarten Leistungen.
Bei Angestellten Webdesignern z. B. nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Bei Freiberuflern nach den entsprechenden Vorschriften des BGB.
Quellen:
(ke)