Die EU plant in ihrer Reform der Datenschutzbestimmungen für Europa ein Verbot der herausgabe personenbezogener Daten durch IT-Firmen an Drittstaaten, wenn es dazu keine europäische Rechtsgrundlage oder bilaterale Abkommen gibt. so steht es im Paragrafen 43a der Datenschutz-Grundverordnung. Die Firmen haben Angst in eine rechtliche Zwickmühle zu geraten zwischen europäischem und außereuropäischem Recht z. B. der FISA Act der USA. Hoffenlich lassen sich die EU-Gremien nicht einschüchtern. Man muß den Berichterstatter des EU-Parlaments, Jan Philipp Albrecht, in seinem Willen an diesem Paragrafen festzuhalten unterstützen. Es kann nicht angehen, daß man den Datenschutz für EU-Bürger auf dem Altar der NSA und IT-Wirtschaft opfert. Auch wenn es für die IT-Wirtschaft dadurch schwierig wird. Ist die Datenschutz-Grundverordnung von haus aus schon sehr moderat ausgefallen.
Heiße berichtet von einem neuen Exploit-Kit das nach derzeitigem Sand mindestens 50 Routermodelle von innen angreift. Übertragen wird das Ganze von verseuchten Internetseiten als Javacode.
Betroffen sind mit Stand 18.05.2015 lt. dotneedcoffee:
Es ist dringent zu empfehlen diese Router up zu daten.
Folgende Entscheidung des Landgericht Braunschweig könnte den ein oder anderen interessieren:
"Mit Urteil vom 05.10.2011 hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Spiegel Online zurückgewiesen. Der Antrag des Verfügungsklägers, Mitglied der Burschenschaft Tuiskonia Karlsruhe, war auf Untersagung des Setzens eines Links, der sich in einem Artikel vom 15.07.2011 befand, gerichtet. Unter http://www.spiegel.de/unispiegel/studium hatte die Verfügungsbeklagte am 15.07.2011 einen Artikel publiziert, in dem es um ein Datenleck und den Inhalt interner Papiere von Burschenschaften ging. Der Artikel enthielt einen Link auf die Website http://linksunten.indymedia.ork/de/node/42899. Auf dieser Internetseite befanden sich neben mehreren internen Dokumenten betreffend die Deutsche Burschenschaft auch die E-Mails des Klägers in vollständiger Version abrufbar. Nach Ansicht des Verfügungsklägers stelle die Verlinkung auf die Seite mit den E-Mails eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar, weil die Publikation der E-Mails auf dieser Seite - ohne seine Zustimmung - auf rechtswidrige Weise (durch Abfischen der E-Mails) erfolgt sei. Die Kammer hat die Zurückweisung des Antrags damit begründet, dass die Veröffentlichung der E-Mails nicht widerrechtlich gewesen sei, da im Rahmen des vorzunehmenden Abwägungsprozesses dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers der Vorrang einzuräumen sei. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2010 (I ZR 191/08 - Any-DVD) führt das Gericht unter anderem aus, dass das gemäß Artikel 5 Grundgesetz geschützte Recht der freien Berichterstattung grundsätzlich auch das Setzen von Hyperlinks erfasse. Unabhängig von der Frage, ob es dem Verfügungskläger gelungen sei, die illegale Beschaffung der E-Mails glaubhaft zu machen, sei die Verlinkung bereits deshalb nicht zu beanstanden, weil die Verfügungsbeklagte sich den Inhalt der verlinkten Seiten nicht zu Eigen gemacht habe und ein überwiegendes Informationsinteresse bestehe. Denn in dem Artikel sei weder von dem Kläger selbst noch von dem Inhalt der E-Mails des Klägers die Rede. Im Hinblick auf die breite Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien über die Diskussion innerhalb der Deutschen Burschenschaft über eventuelle Zugangsverschärfungen zu den einzelnen Vereinen der Deutschen Burschenschaft hat die Kammer das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung als vorrangig angesehen. Gegen das Urteil, Aktenzeichen 9 O 1956/11, ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.". Quelle: Presseerklärung des LG Braunschweig
Frau Cecilia Malmström gehört also auch zu den Politikern die Bürgerrechte meinen mit Füßen treten zu müssen! Sie droht sogar mit dem Europäischen Gerichtshof! Die gute Frau sollte sich das noch mal gut überlegen. Nach dem in Deutschland gerade Veränderungen stattfinden das die Bevölkerung mehr bei der Politik mit spricht, könnte ihr passieren das Sie für einen EU-Austritt Deutschlands dann mit verantwortlich ist.
Warum haben die USA so viel Angst vor wikileaks das sie andere Regierungen informieren müssen wenn die was veröffenlichen? Zeigt ja mal das die Kaste der weltweit Regierenden alles andere als Saubermänner sind! Die Frage ist was ist zu tun? Ich denke eine Möglichkeit wäre sicher die betreffenden Politiker soweit es illegale Sachen sind die hier ans Licht kommen vor Gericht zu stellen, was aber sicher nicht pasieren wird. Günstigsten Falls kommt es wohl zu Rücktritten und dem Feuern von Beamten, da Politiker ja keine Verantwortung für ihr tun haben, bzw dem Volk gegenüber übernehmen.
Update 19:52 Uhr
Das was jetzt bekannt wurde scheint zum einen, wenn dann für die USA peinlich zu sein. Manche Punkte lesen sich wie einfache politische Beobachtungen in Deutschland. Das was die Süddeutsche und der Spiegel Online berichten klingt ja recht harmlos.
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