BGH zum Deeplinking
Der BGH hat es zur Zeit mit Entscheidungen zum Thema Linking. Urteil des I. Zivilsenats vom 29.4.2010 - I ZR 39/08 . Hab mir das Ding durchgelesen. Die erkennen da doch glatt eine Session ID als Methode der Zugangsbeschränkung an. Das ist doch fachlich und sachlich nicht haltbar! Liebe Richter, bevor ihr so was schreibt wie ab Randziffer 9 denk ich mal da hat der klagende Verlag einen schlechten Webprogrammierer und dass man das so nicht programmieren sollte, sind PHP-Basics, die so bald man über "Hello World" raus ist weißs. Also dieser Schutz ist De facto keiner, ich würde Ihn als Blendwerk für Amateure bezeichnen!