Deutsche Gerichte bemühen sich nach Kräften, Kleingewerbe zu vernichten und das legal!

Urteile LG Köln 31 O 33/09 ist mal wieder so ein Fall der zeigt wie juristisch richtig aber total irreal Entscheidungen sind: Eine Handelsplattform hat die WAP - Darstellung geändert. Damit waren jur. wichtige Sachen nicht mehr sichtbar. Der Mitbewerber mahnt es ab und schon ist der Anbieter dran. Übrigens die Berufung wurde vom LG Hamm I-4 U 255/09 auch abgelehnt. Damit werden die Anforderungen an Onlinehändler wieder mal so in die Höhe geschraubt, dass man jetzt auf allen denkbaren Endgeräten sein Angebot prüfen muss. Man sollte die Kosten dafür denen in Rechnung stellen, die solche prekären Gesetzeslagen erzeugen! Hier ist die Politik gefragt solchen Auswüchsen Einhalt zu gebieten und nicht Leute die versuchen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten in Harz IV zu treiben. Aber anscheinend haben die öffentlichen Haushalte noch zu viel Geld! Denn solche Entscheidungen, bringen nicht große Firmen sondern gerade kleine Firmen (Ein- oder Zweimannunternehmen) in die finanzielle Bedrängnis.

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