Panama Papers

Wenn man diesen neuen Leak liest 2,6 TB Daten, stellt sich einem durchwegs die Frage, wen das alles den Kopf kostet. Bisher ist noch nichts zu deutschen Betroffenen bekannt. Was macht die Sache hier interessant? Die Frage wie kann eine solche Datenmenge unbemerkt transferiert werde? 2,6 TB passen ja nicht mal eben auf einen USB Stick. Bei USB Sticks sind bei 512 GB wohl derzeit das Ende der Speichergröße. Warum ist das niemanden aufgefallen, dass solche Datenmengen kopiert wurden? Ohne das Ganze jetzt mal von der Sache die aufgedeckt wird selber her zu beurteilen. Trotzdem zeigt es wie wichtig Datenschutz in Unternehmen ist!

Erste Entscheidung zu Facebookaccounts Verstorbener

Digitaler Nachlaß ist ein rellativ neues Thema im Bereich Datenschutz und Erbrecht. Wie die Tage bekannt wurde hat das Landgericht Berlin ein erstes Urteil zum Thema Accounts Verstorbener auf Facebook gefällt. Wobei eine Entscheidung über die Berufung von Facebook noch nicht gefallen ist. Hier die Pressemitteilung des LG Berlin:

Kammergericht: Berufung gegen das Urteil über den Zugang von Erben zu dem Facebook-Account einer Verstorbenen eingelegt (PM 6/2016) Pressemitteilung vom 01.02.2016
Der Präsident des Kammergerichts Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2015 Facebook Ireland Ltd. verpflichtet, den Eltern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben den Zugang zu einem Facebook-Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren (s. Pressemitteilung 2/2016). Die unterlegene Beklagte, Facebook Ireland Ltd., hat nunmehr Berufung gegen das Urteil bei dem Kammergericht eingelegt.

Das Berufungsverfahren wird bei dem Kammergericht unter dem Aktenzeichen 21 U 9/16 geführt. Über den Fortgang des Berufungsverfahrens wird zu gegebener Zeit weiter berichtet werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2015

Aktenzeichen 20 O 172/15 Kammergericht

Aktenzeichen 21 U 9/16

Schäubles Wunsch nach gläsernen Bürgern

Unser lieber Bundesfinanzminister schreit nach Kontrolle von Bitcoin und einem europaweitem Bankkontenregister. Dazu hat er derzeit wieder einen tollen Vorwand: Terrorbekämpfung! Unter dem Stichwort versucht gerade die Politik so viel Datenschutz wie möglich auszuhebeln. Ist ja eine Begründung der zu widersprechen sich kaum wer traut! Das Ziel der Politik ist es aber letztlich doch die Gläsernheit des Bürgers her zu stellen. Je mehr man weiß, desto besser kann man doch tätig werden. Am liebsten wäre der Politik doch die totale Kontrolle. Aus 40 Jahren DDR haben die deutschen Politiker nix gelernt. Ein Trauerspiel!

"Initiative für Zivilcourage Online" von Facebook

Wie heute zu lesen hat Facebook die "Initiative für Zivilcourage Online" gegründet. Ziel ist es, Extremismus und Hassrede im Internet zu bekämpfen.
Irgend wie hat diese Aktion was von Schnellschuss. Hilft das wirklich oder drängt es nicht solche Meinungen in einen Untergrund, den man dann noch weniger sieht der aber dann ggf. um so wirkungsvoller ist. Wichtiger wäre doch das die Politik reagiert und die Probleme, die zu solchen Positionen führen, ist. Verdrängen, verbieten, verstecken ist doch nur Augenwischerei! Lösungen sind gefragt und zwar welche die wirken. Ganz neben zu warum keine gute "Gegenpropaganda", ist normal viel wirksamer.

Maas und die Zensur durch Privatunternehmen

Alles hat applaudiert wie der Justizminister Facebook dazu bewegen konnte sich selber um Hasskommentare zu kümmern. Das Ganze könnte sich für den Herrn Minister als ein Schuss nach hinten erweisen. Hier soll ein Privatunternehmen entscheiden, was von Art. 5 GG gedeckt ist und was nicht? Ein Spiel mit dem Feuer auf das sich der Herr Minister hier einlässt. Ob er sich da nicht mal die Finger verbrennt? An wen kann ich mich wenden wenn ich mit der Zensur durch Facebook nicht einverstanden bin Herr Minister Maas? Den Eindruck, dass Minister Maas ein Populist ist kann man sich nicht ganz erwehren.

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