Erste Entscheidung zu Facebookaccounts Verstorbener

Digitaler Nachlaß ist ein rellativ neues Thema im Bereich Datenschutz und Erbrecht. Wie die Tage bekannt wurde hat das Landgericht Berlin ein erstes Urteil zum Thema Accounts Verstorbener auf Facebook gefällt. Wobei eine Entscheidung über die Berufung von Facebook noch nicht gefallen ist. Hier die Pressemitteilung des LG Berlin:

Kammergericht: Berufung gegen das Urteil über den Zugang von Erben zu dem Facebook-Account einer Verstorbenen eingelegt (PM 6/2016) Pressemitteilung vom 01.02.2016
Der Präsident des Kammergerichts Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2015 Facebook Ireland Ltd. verpflichtet, den Eltern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben den Zugang zu einem Facebook-Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren (s. Pressemitteilung 2/2016). Die unterlegene Beklagte, Facebook Ireland Ltd., hat nunmehr Berufung gegen das Urteil bei dem Kammergericht eingelegt.

Das Berufungsverfahren wird bei dem Kammergericht unter dem Aktenzeichen 21 U 9/16 geführt. Über den Fortgang des Berufungsverfahrens wird zu gegebener Zeit weiter berichtet werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2015

Aktenzeichen 20 O 172/15 Kammergericht

Aktenzeichen 21 U 9/16

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