BGH zum Deeplinking

Der BGH hat es zur Zeit mit Entscheidungen zum Thema Linking. Urteil des I. Zivilsenats vom 29.4.2010 - I ZR 39/08 . Hab mir das Ding durchgelesen. Die erkennen da doch glatt eine Session ID als Methode der Zugangsbeschränkung an. Das ist doch fachlich und sachlich nicht haltbar! Liebe Richter, bevor ihr so was schreibt wie ab Randziffer 9 denk ich mal da hat der klagende Verlag einen schlechten Webprogrammierer und dass man das so nicht programmieren sollte, sind PHP-Basics, die so bald man über "Hello World" raus ist weißs. Also dieser Schutz ist De facto keiner, ich würde Ihn als Blendwerk für Amateure bezeichnen!

Deutsche Gerichte bemühen sich nach Kräften, Kleingewerbe zu vernichten und das legal!

Urteile LG Köln 31 O 33/09 ist mal wieder so ein Fall der zeigt wie juristisch richtig aber total irreal Entscheidungen sind: Eine Handelsplattform hat die WAP - Darstellung geändert. Damit waren jur. wichtige Sachen nicht mehr sichtbar. Der Mitbewerber mahnt es ab und schon ist der Anbieter dran. Übrigens die Berufung wurde vom LG Hamm I-4 U 255/09 auch abgelehnt. Damit werden die Anforderungen an Onlinehändler wieder mal so in die Höhe geschraubt, dass man jetzt auf allen denkbaren Endgeräten sein Angebot prüfen muss. Man sollte die Kosten dafür denen in Rechnung stellen, die solche prekären Gesetzeslagen erzeugen! Hier ist die Politik gefragt solchen Auswüchsen Einhalt zu gebieten und nicht Leute die versuchen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten in Harz IV zu treiben. Aber anscheinend haben die öffentlichen Haushalte noch zu viel Geld! Denn solche Entscheidungen, bringen nicht große Firmen sondern gerade kleine Firmen (Ein- oder Zweimannunternehmen) in die finanzielle Bedrängnis.

Rotlich im Internet mit .xxx

Am Freitag hat die ICANN beschlossen die Domainendung .xxx für Erwachsenenunterhaltung einzuführen. Eine Möglichkeit entsprechenden Content eindeutig zu kennzeichnen. Die Frage ist, was bedeutet das für entsprechend bestehende Webseiten mit solchem Content? Müssen die auf .xxx umgestellt werden? Was läßt sich der deutsche Gesetzgeber einfallen, eine Erleichterung für Adult - Contentanbieter, doch vermutlich eher nicht?

2 Klassen WLan Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Ist das BGH Urteil vom 12. Mai 2010 doch ein quasi ein höchstrichterlicher Freifartschein für Urheberrechtsverletzungen über das WLan des Nachbarn? Es macht jedenfalls etwas den Eindruck!

"Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. " Quelle: Mitteilung der Pressestelle Bundesgerichtshof

Hier hat der BGH zwar zum Wohle der WLan-Betreiber entschieden, was ja grundsätzlich zu begrüßen ist, aber er führt auch ein Mehrklassensystem bei WLans ein.

Was hier das Gericht leider vergessen hat, was ist mit alten Routern deren Verschlüsselung heute in Minutenschnelle geknackt werden kann oder die diese Funktionalität nicht haben? Dürfen die dann nicht mehr verwedet werden? Müssen die ausgetauscht werden? Oder dürfen die weiter verwendet werden?

Hier ist auf jeden Fall noch Nachbesserungsbedarf ggf. durch den Gesetzgeber.

Netzausfall

Interessanter Bericht "Katastrophen-Szenario Netzausfall"

Heise geht ich seinem Bericht vom 21.05.2010 Katastrophen-Szenario Netzausfall auf die Frage ein was passiert wenn größere Teile der Internet bzw. der über die TCP/IP - Netze laufenden Inforationen nicht mehr fliesen weil es zu einem Ausfall kommt. Einen gewissen Vorgeschmack lieferte der DNS-Ausfall bei Denic am 12.05.2010. Dieser dauerte zwar nur wenige Stunden, aber verursachte durchwegs Probleme die 1-2 Tage angehalten haben. Was wäre nun wenn größere Teile der Netzstruktur betroffen sind oder Ausfälle länger anhalten? Ursprünglich war das Internet ja einmal so konzeptioniert das das Ausfallen von Komponenten hier das Netz nicht lahmlegen sollten. Der 12.05 bewies dass dem wohl nicht mehr ganz so ist. Man könnte das auch als sog. Schwarzmalerei bezeichnen. Auch war es diesmal nur ein kleiner technischer Fehler aber wie sieht es aus wenn dies gezielt genutzt wird? Haben wir hier eine neue Achillesferse unserer Wirtschaft und Gesellschaft? Was kann man tun?
Eine Möglichkeit bestünde darin das Zonefiles frei als Kopie von IANA gezogen werden können für alle Zonen. So das jeder der eine entsprechende Infrastruktur vor hält sich diese Files regelmäßig in die eigenen autorisierten DNS-Server ziehen kann. Sehr wohl wehren sich hier einzelne nationale Regitys mit der Begründung, dass der Wechsel zu schnell sei und das Spamming begünstigt wird. Gegen Spam kann man jedoch was individuell tun gegen nicht verfügbare Namensauflösung derzeit noch nichts. Fehlende Namensauflösung würde sich nämlich nicht nur auf Internetseiten und E-Mails auswirken sondern auch auf die Telefonie die heute größten Teils ja als VoIP ausgeführt wird wie auch auf Faxe über solche Anschlüsse. Wir sind heute wirtschaftlich und gesellschaftlich schon bei weitem abhängiger vom Internet als viele glauben.

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