Datenschutz und Religionsgemeinschaften

Die Süddeutsche Zeitung hat unter: "Zeugen Jehovas müssen sich beim Missionieren an EU-Datenschutzregeln halten" auf eine neue EuGH - Entscheidung aufmerksam gemacht, bezüglich der Notitzen zu den Hausbesuchen nach Ihrer Missionsarbeit. Diese fallen wohl eindeutig unter personenbezogene Daten, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen (Aktenzeichen C-25/17). Was  für Zeugen Jehovas gilt, ist aber genauso für Katholiken und Protestanten oder andere Religionsgemeinschaften rellevant. Da kommt eine Menge Arbeit auf diese zu. Als Datenverarbeiter hatte die ja in der Form wohl keiner wirklich auf dem Schirm, andererseits hat die kath. Kirche mit dem Beichtgeheimnis wohl eine der ältesten Datenschutzbestimmungen der Welt!

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