EuGH äußert sich zu Fanseiten auf facebook

Wir freuen uns alle über die neusten juristischen Ergüsse des EuGH zum Thema Datenschutz und facebook. In einer aktuellen Entscheidung vom 5. Juni 2018 urteilt der EuGH:
 

Der Betreiber einer Facebook - Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich

Az: C - 210/16

 

Ein Urteil wieder das defacto derzeit einem Verbot von Fanseiten gleich kommt. Hier mal wieder geurteilt ohne machbarkeiten zu prüfen. Facebook hat sich wohl bezüglich des Urteils dahingehend geäußert, das auch Fanseiten mittlerweile EU-DGVO konform seien. Ob dem wirklich so ist ist für den laien nicht prüfbar, viel mehr muss man sich erst mal auf die Aussage von Facebook verlassen oder wenn man 100% sicher gehen will die Seite offline nehmen.

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