Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten verpflichtend bestellen / benennen?
Was sagen die Gesetze:
Art. 37 Abs. 1 DSGVO„Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn
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§ 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
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Wo die Definition der DSGVO noch rellativ wage bleibt wird das BDSG neu sehr konkret:
Ab 10 Köpfen die mit personenbezogenen Daten umgehen ist ein(e) Datenschutzbeauftragte(r) zu bestellen.
Wichtig für den Verantwortlichen ist Teilzeitkräfte,Azubi's, Praktikanten, freie Mitarbeiter zählen jeder einzelne als Kopf. Also nicht 2 Teilzeitkräfte als einer!
Hinweise: | 1. Zu den Gesetzen gibt es Ausnahmen z. B. für niedergelassene Ärzte, es ist also stets zu prüfen ob ein Ausnahmetatbestand greift 2. Die Mitarbeiterberechung beruht auf Entscheidungen vor BDSG neu. Das sich an dieser Rechtspraxis etwas ändert ist eher unwahrscheinlich. 3. Auf Grund noch fehlender Urteile zum neuen Recht muss man mit Rechtsauffassungen arbeiten, die eben eine jur. Meinung und keine Rechtsprechung sind. 4. Stand Juli 2018 |
Gerne klären wir mit Ihnen Ihre konkrete Situation in Form eines Audits.